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1. Grundbegriffe des internen Rechnungswesen:

Einzahlungen und Auszahlungen

Diese Begriffe beschreiben Zahlungsvorgänge, die auf den Geld-Bestandskonten Bank oder Kasse verbucht werden. Gegenbuchungen erfolgen im Allgemeinen auf Kreditoren- und Debitorenkonten (Verbindlichkeiten und Forderungen). Einzahlungen sind Zugang von Zahlungsmitteln wie Bargeld, Überweisung, Sichtguthaben. Auszahlungen sind Abgang von Zahlungsmitteln.

Einnahmen und Ausgaben

Diese Begriffe basieren auf güterwirtschaftliche Vorgänge, die auf Forderungs- bzw. Verbindlichkeits-Bestandskonten verbucht werden. Gegenbuchungen erfolgen auf Vorratskonten (Produkte) und Aufwandskonten (Dienstleistungen).

Einnahmen sind der Geldwert der Verkäufe von Produkten/Dienstleistung (=Geldvermögenszunahme)
· Einzahlungen + Forderungszugang + Schuldenabgang
· Verkaufswert aller veräußerten Produkte/Dienstleistungen


Ausgaben sind der Geldwert der Einkäufe von Produkten/Dienstleistungen (=Geldvermögensabnahme)
· Auszahlungen + Schuldenzugang + Forderungsabgang
· Beschaffungswert aller zugegangenen Einsatzfaktoren


Ertrag und Aufwand

Dies sind auf die G+V Konten (Gewinn + Verlust) verbuchten Verbrauchs und Produktionswerte wie z.B. Materialaufwand, Personalaufwand, Umsatzerlöse, Bestandserhöhungen, Fertigprodukte, etc.

Ertrag:
· Periodisierte Einnahmen
· Wert der entstandenen Produkte und Dienstleistungen


Aufwand:
· Periodisierte Ausgabe
· Wert aller verbrauchten Produkte und Dienstleistungen


Leistung und Kosten

Leistungen und Kosten sind der Teil der Erträge und Aufwendungen, die ausschließlich betriebsbedingt sind.

Leistung:
· Wertmäßige Ausbringung von Produkten/Dienstleistungen aus dem Produktionsprozeß
· Betriebsbedingte, bewertete Entstehung von Gütern und Leistungen


Kosten:
· Wertmäßiger Verzehr von Produkten/Dienstleistungen im Produktionsprozeß zur Leistungserstellung
· Betriebsbedingter, wertmäßiger Verzehr von Produktionsfaktoren

Nettovermögen
= Geldvermögen + Sachvermögen
= Zahlungsmittel + Forderungen - Verbindlichkeiten + Vorräte + Sachanlagen + Finanzanlagen

Nettovermögen ist die Summe der Zahlungsmittel + Summe der Forderungen - Summe der Verbindlichkeiten + Summe der Vorräte + Summe der Anlagen.

Gesetzliche Vorschriften

Zum betrieblichen Rechnungswesen existieren eine Vielzahl von gesetzlicher Vorschriften. Die fast ausnahmslos das externe Rechnungswesen betreffen.

Der Buchungspflicht unterliegen alle im Handelsregister eingetragene Unternehmen gemäß HGB. Neben HGB, AktG, GmbHG, GenG, EstG, EstDV, EstR und AO sind noch verschiedene andere gesetzliche Vorschriften zum Rechnungswesen in Gesetzen wie PublG, KStG, GewStG, UmwStg, FördG, InvZulG und AusInvG enthalten.

Da nicht alles gesetzlich geregelt werden kann gibt es noch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Sie basieren auf Lehrmeinungen der betriebswirtschaftlichen Literatur, Fachgutachten, höchstrichterliche Rechtsprechung und nicht zuletzt den allgemeinen Gepflogenheiten der Praxis, haben aber dennoch Gesetzescharakter.

International tätige Unternehmen haben noch allgemeine Maßstäbe wie GAAP (Generally Accepted Accounting Principies) bzw. IAS (International Accounting Standarts)

Dieses sind lediglich meist freiwillige Richtlinien. Unter Umständen sind diese jedoch Vorraussetzung für den Zugang zu international Finanzmärkten, wie z.B. der New Yorker Börse.

Für das interne Rechnungswesen existieren keine Vorschriften mit Ausnahme bei öffentlichen Ausschreibungen. LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten öffentlicher Aufträge) in Verbindung mit VPÖA (Verordnung über Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen).

2. Grundlagen der Kosten- Leistungsrechnung

Die Kosten-Leistungsrechnung verteilt Gemeinkosten auf einzelne Kostenträger. Dieses geschieht unter Zuhilfenahme eines BAB (Betriebsabrechnungsbogen).

Die Aufgaben eines BAB sind:
· Verteilung der primären Gemeinkosten auf die Kostenstellen nach dem Verursachungsprinzip
· Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsrechnung
· Bildung von Kalkulationssätzen
· Kontrolle der Kosten bzw. ihrer Vorbereitung.


Im BAB werden nur Gemeinkosten verrechnet, da Einzelkosten sich direkt den Kostenträgern zurechnen lassen. Dieses soll nun anhand eines Beispiels klar gemacht werden.

Die einzelnen Kosten werden auf verschiedene Kontenklassen verteilt

Beispiel 1:
Wir betrachten ein Zwei-Produkt-Unternehmen.
· Bohrmaschinen (FM = 12.000 Euro, FL = 6.000 Euro)
· Schleifmaschinen ( FM = 8.000 Euro, FL = 4.000 Euro)
· Gesamtkosten: 49.500 (8 Kostenarten, gem. Tabelle)
· demitriUmsatz: 50.000 Euro (BM = 30.000 SM = 20.0000)


Fertigungslöhne und Fertigungsmaterial können direkt den Produkten zugewiesen werden. Die übrigen Kosten müssen intern verrechnet werden.

(Folie 35)
Als erstes werden die Gesamtkosten in Höhe von 49.500 Euro ermittelt. Diese werden in Teilrechnungen auf Konten erfasst (im GKRI ist das dafür die Kontenklasse 4 vorgesehen).

40 Fertigungsmaterial
20.000 Euro


41 Fertigungslohn
10.000 Euro


42 Betriebsstoffe
2.000 Euro


43 Hilfsstoffe
10.000 Euro


44 Gehälter
1.500 Euro


45 Hilfslohn
2.000 Euro


46 sonstige Gemeinkosten
10.000 Euro


47 kalkulatorische Kosten
3.000 Euro




Die Frage ist nun, wie sich diese Kosten auf die einzelnen hergestellten Produkte verteilen. Hier liegt nun die Aufgabe der Kostenträgerrechnung. Für jedes Produkt existiert ein eigenes Fertigungskonto (Kontenklasse 6).

Da sowohl Fertigungsmaterial (FM) als auch Fertigungslöhne (FL) direkt den Fertigungsprodukten Bohrmaschinen und Schleifmaschinen zugeordnet werden können ergibt sich folgendes:

Zuordnung FM,FL auf Produkte

Die übrigen Kosten sind nicht direkt zurechenbar, daher wird nun der BAB (Betriebsabrechnungsbogen) eingesetzt. Es ist die Frage zu klären, wo im Betrieb die Gemeinkosteb angefallen sind. Hieraus geht die Kostenstellenrechnung hervor. Zu den Kostenstellen zählen:

· Fertigungsstellen
· Fertigungshilfsstellen
· Allgemeine Stellen
· Materialstellen
· Verwaltungsstellen
· Vertriebsstellen


Der BAB wird in 4 Schritten erstellt.

1. Schritt Verteilung der primären Gemeinkosten auf die Kostenstellen nach dem Verursachungsprinzip
Zunächst werden die primären Gemeinkosten aus der Kostenartenrechnung (Klasse 4 des GKR) in die linke Spalte des BAB übernommen und dort auf die einzelnen Hilfs- und Hauptkostenstellen verteilt, die diese Gemeinkosten verursacht haben. Ferner wird die Summe der Gemeinkosten festgelegt. So ist zum Beispiel die Kostenart 44 (Gehälter) nur auf die Material- Verwaltungs- und Vertriebsstellen verteilt worden, weil nur hier Angestellte arbeiten. Die restlichen Kostenstellen sind nur mit Arbeitern besetzt, die Lohn beziehen.

Kostenarten Allgmeine Stellen Fertigungs-
stellen
Fertigungs-
hilfsstellen
Materialst. Verwaltungsst. Vertriebst.

Betrag 1
Euro
2
Euro
1
Euro
2
Euro
3
Euro
1
Euro
2
Euro

Euro

Euro

Euro
42 2000 200 400 500 200 300 100 200 100 - -
43 1000 100 200 200 100 100 100 100 100 - -
44 1500 - - - - - - - 500 500 500
45 2000 200 300 200 100 100 300 300 300 - 200
46 10.000 400 600 700 700 700 400 500 1.000 2.000 3.000
47 3.000 500 100 200 200 200 200 100 300 600 300
SUMME 19.500 1.400 1.600 1.800 1.300 1.700 1.100 1.200 2.300 3.100 4.000


2. Schritt Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung
In der Innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden nun die Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen verteil.Es werden die Kostenstellen mit Bezug im Bezug auf ein Produkt reihenweise verteilt. In den einzelnen Spalten wird die Summe der Spalte bei -> genommen und auf die Kostenstelle verteilt

SUMME 19.500 1.400 1.600 1.800 1.300 1.700 1.100 1.200 2.300 3.100 4.000
1.400->10060030020050505050-
1.700->70040030050505050100
600200400<-
500400400<-----------
Verrechnete Gemeinkosten 4.2002.6003.0002.4003.2004.100


Als Ergebnis haben wir nun die verrechnetem Materialgemeinkosten in Höhe von 2.400, die verrechnetetn Fertrigungsgemeinkosten (Summe der Fertigungsstellen) in Höhe von 9.800, die verrechneten Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von 3.200 sowie die verrechneten Vertriebsgemeinkosten in Höhe von 4.100.

3. Bildung von Kalkulationssätzen für die Hauptkostenstellen

Aus den erhaltenen verrechneten Gemeinkosten werden nun die Zuschlagssätze (%) errechnet, indem man die Fertigungslöhne (10.000) auf die Fertigigungsstellen verteilt und diese als Basis für die verrechneten Gemeinkosten nimmt.

Die Rechnung lautet also: (Gemeinkosten * 100) /Basis.

Die Basis der Fertigungslöhne sind die 10.000 Fertigungslohn, welche jeweils auf die Fertigungsstellen verteilt sind. Das Fertigungsmaterial wird mit 20.000 (sowohl das Material für Schleifmaschine als auch Bohrermaschine) auf die Kostenstelle Material genommen.

Die Einzelkosten wiederum berechnen sich aus der Summe des Fertigungsmaterial FM und der Fertigungslöhne FL (20.000 + 10.000) und werden als Basis sowohl für die Verwaltung als auch für den Betrieb genommen.

=Zuschlagbasen für verrechnete Gemeinkosten







-> Fertigungslöhne 4.000 3.000 3.000
-> Einzelkosten (FM+FL) 30.000 30.000
-> Fertigungsmaterial 20.000
(Verhältnis der verrechneten
Gemeinkosten zu den Zuschlagbasen)
105% 86,67% 100% 12 % 10,67 % 13,67 %


Aus den Verhältnis der verrechneten Gemeinkosten zu den Zuschlagbasen ergibt sich ein Verteilungsschlüssel (berechnete Prozentsätze). Diese werden als Zuschlagsätze bezeichnet.

Diese werden nun auf die Produktmaterialkosten angerechnet, so dass diese nun auch die Materialgemeinkosten durch den Materialgemeinkostenzuschlagsatz zugerechnet bekommen.

Beim Fertigungslohn wird der Lohn auf die einzelnen Fertigungsstellen verteilt. (Fertigungsstelle 1 bis 3) Diesen wird nun der prozentuale Fertigungskostenzuschlagsatz hinzugerechnet.

Die Fertigungsgemeinkosten und Vertriebsgemeinkosten werden auf die Fertigungseinzelkosten (Material + Fertigungseinzelkosten für das Produkt) aufgerechnet.

Einfacher ausgedrückt:

Materialkosten
+ Materialgemeinkosten (aus 12 % von Materialkosten)

Fertigungskosten Fertigungslöhne
+ Fertigungsgemeinkosten(105% von Kosten Fertigungsstelle 1, 86,7 % Fst.2 , 100 % Fst3)

+ Verwaltungsgemeinkosten
(aus 10,67% von den Herstelleinzelkosten (Material+Fertigung ohne Gemeinkosten) )
+ Vertriebsgemeinkosten (aus 13,67 % von den Herstelleinzelkosten)
------------------------------------------------------------------------------

= Selbstkosten.

Im externen Rechnungswesen dürften Vertriebskosten nicht angesetzt werden, da die Produkte ja noch nicht zum Kunden gebracht worden sind. Jedoch, sollte im internen Rechnungswesen diese berücksichtigt werden, da diese Kosten für unsere eigene Kalkulation von Bedeutung sind.

Stückkalkulation:

Die Stückkalkulation funktioniert ebenso wie die Selbstkostenkalkulation mit dem Unterschied, dass bei Fertigungskosten und Materialkosten, Stückeinzelkosten genommen werden (entweder aus der Rezeptur oder aber durch Gesamtkosten dividiert durch die Stückzahl)

Lagerbestandsrechnung

Der Lagerbestand wird wie folgt berechnet. Wir haben einen Anfangsbestund (Stückzahl zu damaligen Herstellkosten) zu diesen kommt ein Lagerzugang in Höhe von Stückzahl zu neuen Herstellkosten.

Um nun den Lagerabgang zu bewerten nehmen wir erst die Produkte zu den Kosten in Höhe vom Anfangsbestand... und wenn der aufgebraucht ist in der Höhe des Zugangsbestandes.

Kontenmässig wird das ganze auf Bestandskonten dargestellt. Wobei die Endbestände der Bestandskonten in die Bilanz übernommen werden. Daraus kommt ein Betriebsergebnis.

Das Betriebsergebnis wird dann mitsamt dem neutralen Gewinn in die G+V Rechnung übernommen.

Hier werden jedoch nur die tatsächlich verkauften Produkte verbucht. Im Gesamtkostenverfahren werden jedoch alle Vorgänge verbucht.
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